Die augenärztliche Anpassung von Sehhilfen geht über die reine Bestimmung von Fehlsichtigkeiten hinaus. Sie berücksichtigt auch den individuellen Befund des Auges sowie das beidäugige Sehen – Aspekte, die umfassend nur im Rahmen einer augenärztlichen Untersuchung beurteilt werden können.
In unserer Praxis ermitteln wir Ihre Glasstärken nach bewährten medizinischen Standards. Je nach Befund und Alter kann es sinnvoll sein, ergänzende Untersuchungen durchzuführen, beispielsweise unter Tropfengabe oder durch einen Brillen-Trageversuch.
Auf dieser Grundlage erfolgt eine besonders präzise und gut verträgliche Verordnung Ihrer Sehhilfe. Eine augenärztliche Brillenberatung hilft Ihnen zudem, die passende Brille gezielt auszuwählen, unnötige Kosten zu vermeiden und Fehlkäufe zu verhindern.
Wichtig ist auch: Eine Sehverschlechterung kann verschiedene Ursachen haben, die bei einer rein augenoptischen Versorgung nicht immer erkannt werden. So lässt sich beispielsweise ein Grauer Star (Linsentrübung) nicht durch eine Brille ausgleichen – die Anschaffung wäre in diesem Fall meist nicht zielführend.
Daher empfehlen wir: Lassen Sie Ihre Augen vor dem Brillenkauf augenärztlich untersuchen.
Sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte mit Sehproblemen können ihre Sehstärke bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt im Rahmen eines Sehtests überprüfen lassen. Die ermittelten Werte stellen wir Ihnen auf Wunsch in Form einer Verordnung für Sehhilfen zur Verfügung. Für gesetzlich Versicherte gehört diese Untersuchung in der Regel zum Leistungskatalog der Krankenkassen
Besonderheiten bei Spezialbrillen
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Anpassung spezieller Sehhilfen – wie beispielsweise Arbeitsplatz-, Arbeitsschutz- sowie in der Regel auch Sport- und Hobbybrillen – nicht Bestandteil dieser Leistung ist.
Für die Anpassung einer Arbeitsplatzbrille empfiehlt sich beispielsweise die Vorstellung beim Betriebsarzt. Aus diesem Grund bieten wir diese speziellen Anpassungen in unserer Praxis nicht an.