Augenärztliche Bescheinigungen und Gutachten

Um sich selbst und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden, ist es notwendig, sowohl bei Tag als auch bei Nacht optimal sehen zu können. Ist das Sehvermögen eingeschränkt, erhöht sich das Unfallrisiko. Der Gesetzgeber schreibt deshalb für bestimmte Führerscheinklassen ein augenfachärztliches Gutachten vor.

Wir bieten Ihnen die Durchführung von augenärztlichen Bescheinigungen und Gutachten an.

Diese sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb privat abgerechnet wird und die Kosten vom Patienten persönlich zu tragen sind. 

Auch bei Nichterreichen der Mindestanforderungen müssen die Kosten für eine Bescheinigung/ ein Gutachten beglichen werden.

Falls Sie eine Fern- bzw. Gleitsichtbrille oder Kontaktlinsen tragen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit.

Zusätzlich ist es notwendig, dass Sie zum Abgleich Ihrer Daten einen Personalausweis oder Reisepass zum Termin mitbringen.

Wir bitten Sie auf Grund der aufwendigen Untersuchungen für die Durchführung eines jeden Gutachtens mindestens eine Stunde für Ihren Termin einzuplanen.

SehtestbescheinigungFührerschein-GutachtenGutachten Polizeidienst nach PDV 300 (Polizeidienst-Vorschrift)

Dieser Sehtest ist Voraussetzung für die Beantragung der Führerscheinklassen A (Motorrad)B (PKW) und M (Kleinkraftrad)

Für diese Bescheinigung wird die Sehstärke bestimmt. Als bestanden wird der Sehtest eingestuft, wenn der Führerscheinanwärter auf jedem Auge eine Tagessehschärfe von mindestens 0,7 (70%) erreicht. Wird diese Sehschärfe nicht erreicht, muss ein augenärztliches Gutachten durchgeführt werden.

Für die Klassen C (LKW) und D (Bus) sowie für den Personenbeförderungsschein muss zwingend ein Gutachten durchgeführt werden. Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast, die älter als 50 Jahre sind, müssen ihren Führerschein zudem alle fünf Jahre verlängern lassen. Für diese Verlängerung ist neben einer Verkehrstauglichkeits-Bescheinigung des Hausarztes ebenfalls ein Führerscheingutachten vom Augenarzt notwendig.

Dieses Gutachten ist nach Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Voraussetzung zur Erlangung sowie Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E (LKW)D, DE, D1, D1E (Bus) sowie der Fahrgastbeförderung (Taxi, P- Schein).

Die Sehschärfe des besseren Auges oder die beidäugige Gesamtsehschärfe muss mindestens 0,8 (80%) erreichen.
Die Sehschärfe des schlechteren Auges allein muss mindestens 0,5 (50%) betragen.

Neben der zentralen Sehschärfe bei Tag werden das Dämmerungs-/ Kontrastsehen, das Farbensehen, das Gesichtsfeld, das räumliche Sehen sowie die Augenbeweglichkeit geprüft. 

Hier reicht in einigen Fällen ein einfacher Sehtest aus, in vielen Fällen wird jedoch von den Behörden ein detailliertes Tauglichkeitszeugnis vom Augenarzt verlangt.

Die Kosten variieren je nach tatsächlich geforderten Untersuchungen und dem entsprechenden Aufwand. Diese Kosten sind ebenfalls persönlich durch den Bewerber zu tragen, auch wenn die Ergebnisse nicht den Anforderungen entsprechen.

Sollten Sie eine Brille besitzen, bringen Sie diese auf jeden Fall zu Ihrem Termin mit. 

Tragen Sie Kontaktlinsen oder abwechselnd Kontaktlinsen und Brille, setzen Sie zum Sehtest bitte Ihre Brille auf. Ihre Kontaktlinsen pausieren Sie bitte mindestens 24 Stunden vor Ihrer Untersuchung.

Bitte bringen Sie das Gutachten- Formular und Ihren Personalausweis mit.